Sozialinnovative Bürgersolarparks

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind eine der letzten »Bastionen« der dezentralen Energiewende, bei denen Bürgergemeinschaften noch Chancen haben, auf breiter Ebene aktiv »mitzumischen«.

Burghard Flieger, Redaktion Genossenschaften

Zeitweise waren Energiegenossenschaften die Treiber der Energiewende. Dies ist schon seit längerem vorbei. Im Gegenteil, sie verlieren mit der Dynamik der Entwicklung der Erneuerbarer Energien zunehmend an Bedeutung. Gründe liegen auch im Selbstverständnis vieler Kooperativen, die sich als bürgerschaftlich engagierte Organisationen für anderes Wirtschaften verstehen. Entscheidender sind allerdings die jahrelang ausgeworfenen »Bremsklötze« seitens der Politik. Auch begreifen Kund*innen und Auftraggeber*innen Bürgerbeteiligung nicht als Eigenwert. Ein vermeintliches »Schnäppchen« ist ihnen oftmals wichtiger.

Energiegenossenschaften weisen allerdings Stärken auf, bei denen andere Akteure im Bereich der Erneuerbaren Energien nicht wirklich mithalten können. Ihr Förderauftrag, Bedarfe ihrer Mitglieder nicht nur Sinne der Gewinnoptimierung zu decken, verbunden mit vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten sind ihr eigentliches USP – Unique Selling Proposition. Das steht in der typischen Marketingsprache für »Alleinstellungsmerkmal«. Ihr Alleinstellungsmerkmal sollten Bürgerenergiegenossenschaften (BEGs) mehr noch als bisher bewusst pflegen und kommunizieren: »Wir stehen bei neuen Energieprojekten innovativ und experimentierfreudig für die Berücksichtigung der Bedarfe von Bürgern in ihrem unmittelbaren Umfeld.«

Unternehmenszweck Bedarfsdeckung

Vor diesem Hintergrund geht es in diesem Schwerpunkt um sozialinnovative Solarparks, genauer um PV-Freiflächenanlagen von Energiegenossenschaften, die sich durch Einmaligkeit bzw. Besonderheiten auszeichnen: Kooperation mit anderen Energiegenossenschaften, Handeln im Verbund mit den Bürgerwerken eG, Schallschutzwände mit PV verbinden, Artenvielfalt auf Freiflächenanlagen wiederbeleben. Nur wenn Energiegenossenschaften neben den Beteiligungsmöglichkeiten ihren Fokus auf solche Formen des verantwortungsvollen Wirtschaftens richten, wird es ihnen gelingen, als wichtige »Spezies« der Akteursvielfalt der Energiewende ihre Daseinsberechtigung gegenüber Politik und der Allgemeinheit zu veranschaulichen.

Das sind notwendige Voraussetzungen. Dies entbindet Energiegenossenschaften aber nicht davon, sich selbst auch fachlich weiterzuentwickeln. Dazu gehört die systematische Suche von Partnern bei den Projektentwicklungsorganisationen, wie sie Thorsten Schwarz zu Beginn des Schwerpunkts beschreibt. Ebenso wichtig bleibt es, sich mit den aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung auseinanderzusetzen, erläutert vom Bündnis Bürgerenergie. Nur so können BEGs bedarfsgerechte Solarparks, die den sozialen und ökologischen Belangen der Bürger*innen gerecht werden, professionell umsetzen – bleibt zu hoffen, dass ihnen dies gelingt.

Titelbild: Einweihung der Freiflächen-PV-Anlage in Kirchardt in Baden-Württemberg, ein Kooperationsprojekt von drei Energiegenossenschaften. Foto: EnerGeno Heilbronn-Franken eG


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